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   LG Hamburg, 19.07.2019 - 415 HKO 55/18   

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https://dejure.org/2019,48932
LG Hamburg, 19.07.2019 - 415 HKO 55/18 (https://dejure.org/2019,48932)
LG Hamburg, Entscheidung vom 19.07.2019 - 415 HKO 55/18 (https://dejure.org/2019,48932)
LG Hamburg, Entscheidung vom 19. Juli 2019 - 415 HKO 55/18 (https://dejure.org/2019,48932)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 241 Abs 2 BGB, § 242 Abs 2 BGB, § 276 Abs 1 S 1 BGB, § 276 Abs 2 BGB, § 280 Abs 1 BGB
    Allgemeines Schuldrecht: Verletzung vertraglicher Nebenpflichten; Geltendmachung von Rechtsanwaltskosten zur Abwehr eines vertraglichen Schadensersatzanspruchs als Pflichtverletzungsschaden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Hamburg, 13.12.2019 - 415 HKO 53/18

    Eintritt eines Schadens am Frachtgut auf einem Seetransport: Voraussetzungen für

    Auszug aus LG Hamburg, 19.07.2019 - 415 HKO 55/18
    In einem Parallelverfahren zum Aktenzeichen 415 HKO 53/18 wird die Beklagte von der L. - W. E. GmbH in Anspruch genommen.

    Demgegenüber mache sie Gegenansprüche geltend, die Gegenstand des Verfahrens 415 HKO 53/18 seien.

    Wie sich aus dem Parallelverfahren 415 HKO 53/18, auf das sich die Beklagte und Widerklägerin bezieht, ergibt, sind umfangreiche und zeitaufwändige Untersuchungen zur Ursächlichkeit des Vorgangs vorgenommen worden.

  • BGH, 16.01.2009 - V ZR 133/08

    Haftung für fahrlässige Geltendmachung unberechtigter Forderungen

    Auszug aus LG Hamburg, 19.07.2019 - 415 HKO 55/18
    Eine Verletzung dieser Pflicht aus § 242 Abs. 2 BGB liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes auch in der Geltendmachung unberechtigter Ansprüche (so ausführlich BGH, Urteil vom 16.1.2009, BGH V ZR 133/08, juris).
  • OLG Koblenz, 08.11.2018 - 1 U 601/18

    Ansprüche eines Rechtsanwalts gegen den Mandanten wegen außergerichtlicher

    Auszug aus LG Hamburg, 19.07.2019 - 415 HKO 55/18
    Maßgebend ist die Geltendmachung eines Anspruchs (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 08. November 2018 - 1 U 601/18 -, Rn. 55, juris, m.w.N.).
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